Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst

Das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst wird benötigt, um mit Kontrollstellen, welche für bestimmte Lufträume wie Dresden zuständig sind, zu kommunizieren und in diese einfliegen zu dürfen. Der Inhaber dieses Zeugnisses ist berechtigt, den Sprechfunk auf besonderen Frequenzen und den Navigationsfunkdienst einer Luftfunkstelle an Bord eines Luftfahrzeuges, welches nach Sichtflugregeln fliegt, oder bei einer Bodenfunkstelle im Funkverkehr mit Luftfunkstellen auszuüben. Dieses Zeugnis, welches man in deutscher oder in englischer Sprache ablegen kann, bleibt lebenslang gültig.

Im Lehrgang werden die notwendigen Inhalte der Fächer Luftrecht und Navigation in seminarischer Form kurz wiederholt und es wird ausgiebig der Sprechverkehr, wie er bei der Kommunikation mit Kontrollzonen verlangt wird, durch einen Fluglotsen der Deutschen Flugsicherung vermittelt und gefestigt.

Ein Lehrgang beginnt mit mindestens 8 Personen, geht in der Regel über 2 Wochenenden und wird mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung bei der Bundesnetzagentur beendet.