Sportpilotenlizenz

nach LuftPersV § 42–45

Voraussetzungen:
• Ausbildungsbeginn ab 16 Jahren
• Lizenzerwerb mit 17 Jahren
• Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2

Die Ausbildung zum Luftsportgeräteführer umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Im Theorieunterricht werden die Fächer Aerodynamik/Technik, Meteorologie, Navigation, Luftrecht, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen vermittelt. Weiterhin wird vom Gesetzgeber eine Einweisung in den Umgang mit “Pyrotechnischen Gegenständen der Unterklasse T2” verlangt. Das komplette Lehrmaterial wird Ihnen von der Flugschule zur Verfügung gestellt.

Bereits während der Theorieausbildung ist die praktische Schulung möglich. Dabei lernen Sie alles vom einfachen Geradeausfliegen bis zum Starten und Landen. Vieles, was Ihnen im Theorieunterricht beigebracht worden ist, müssen Sie hier auch in der Realität umsetzen. Die praktische Ausbildung besteht aus mindestens 30 Flugstunden mit An– und Abflügen zu verschiedenen Flugplätzen. Darin müssen 2 Überlandflüge von mehr als 200 km mit Fluglehrer und Zwischenlandung enthalten sein.

Am Ende der Ausbildung müssen die Kenntnisse und fliegerischen Fähigkeiten durch Prüfungen nachgewiesen werden. Bei gewissenhafter Inanspruchnahme der gebotenen Ausbildung stellen die Prüfungen jedoch keine Probleme dar.

Ein Lehrgang beginnt, wenn sich mindestens fünf Flugschüler gemeldet haben. Die Termine der Ausbildung werden mit den Flugschülern zusammen abgestimmt. Bei besonderen Fällen ist auch eine individuelle Schulung möglich.